Hinweis zur Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Sie müssen selbst die entsprechenden Maßnahmen einleiten.
Antwort vom- Hinweis auf eigene Verantwortung bei der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen - Notwendigkeit, entsprechende Maßnahmen selbst zu ergreifen - Bedeutung der rechtzeitigen und korrekten Durchführung der Schritte