Ja, Teilnahmebedingungen sollten unbedingt Hinweise zum Datenschutz beinhalten. Sobald im Rahmen eines Gewinnspiels, einer Umfrage oder einer anderen Aktion personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet... [mehr]
- Hinweis auf eigene Verantwortung bei der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen - Notwendigkeit, entsprechende Maßnahmen selbst zu ergreifen - Bedeutung der rechtzeitigen und korrekten Durchführung der Schritte
Ja, Teilnahmebedingungen sollten unbedingt Hinweise zum Datenschutz beinhalten. Sobald im Rahmen eines Gewinnspiels, einer Umfrage oder einer anderen Aktion personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet... [mehr]
Wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht nachkommt, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers ein... [mehr]