Hinweis zur Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Sie müssen selbst die entsprechenden Maßnahmen einleiten.
Antwort
- Hinweis auf eigene Verantwortung bei der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Notwendigkeit, entsprechende Maßnahmen selbst zu ergreifen
- Bedeutung der rechtzeitigen und korrekten Durchführung der Schritte