Ja, der zweite Abschnitt des dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) enthält Vorschriften für Pensionsfonds. Insbesondere sind dort die Rechnungslegungsvorschriften für Pensionsfonds geregelt. Weitere Informationen findest du im Handelsgesetzbuch (HGB) selbst oder auf entsprechenden Rechtsportalen.