Ob du dich als Eigentümer bei einem Mangel direkt an den Hersteller wenden kannst, hängt von mehreren Faktoren ab: **1. Gesetzliche Gewährleistung:** Die gesetzliche Gewährleistung (Sachmängelhaftung) steht grundsätzlich nur zwischen Käufer und Verkäufer zu. Das heißt: Dein Vertragspartner (z.B. das Autohaus oder die Leasinggesellschaft) ist für die Mängelhaftung zuständig, nicht der Hersteller. Du kannst also rechtlich gesehen Ansprüche wegen eines Mangels in der Regel nur gegenüber dem Verkäufer geltend machen. **2. Herstellergarantie:** Unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung bieten viele Hersteller eine freiwillige Garantie an. Diese Garantiebedingungen legt der Hersteller selbst fest. Wenn eine solche Garantie besteht und du die Voraussetzungen erfüllst (z.B. Serviceheft geführt, Fristen eingehalten), kannst du dich direkt an den Hersteller oder eine autorisierte Werkstatt wenden. Die Garantie ist oft an das Produkt und nicht an den Erstkäufer gebunden, sodass auch ein späterer Eigentümer (wie du nach dem Leasing) davon profitieren kann. **3. Ausnahme – Abtretung von Ansprüchen:** Manchmal werden beim Kauf nach Leasingende auch Gewährleistungsansprüche vom Leasinggeber an dich abgetreten. In diesem Fall könntest du eventuell auch Ansprüche gegen den ursprünglichen Verkäufer geltend machen, aber nicht direkt gegen den Hersteller (außer im Rahmen der Garantie). **Fazit:** - Gesetzliche Mängelansprüche: Nur gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller. - Herstellergarantie: Direkt beim Hersteller möglich, wenn die Garantie noch gilt und du berechtigt bist. - Prüfe die Unterlagen zum Kauf und zur Garantie, um sicherzugehen. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kaufrecht/maengel-am-gekauften-produkt-ihre-rechte-als-verbraucher-10809).