Eine Abmahnung für die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz kann erfolgen, wenn der Arbeitgeber der Meinung ist, dass die private Nutzung über das angemessene Maß hinausgeht u... [mehr]
Ja, in Deutschland gab es in den letzten Jahren vermehrt Berichte über Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit nicht genehmigten oder als strafbar eingestuften Meinungsäußerungen im Internet. Dies betrifft häufig Äußerungen, die als Volksverhetzung, Bedrohung oder andere Straftaten eingestuft werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Durchsetzung von Gesetzen im Internet sind komplex und werden von den Behörden zunehmend ernst genommen, um Hassrede und extremistische Inhalte zu bekämpfen.
Eine Abmahnung für die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz kann erfolgen, wenn der Arbeitgeber der Meinung ist, dass die private Nutzung über das angemessene Maß hinausgeht u... [mehr]