Ja, Angestellte des Öffentlichen Dienstes dürfen sich grundsätzlich politisch äußern. Das Grundgesetz garantiert auch ihnen die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) sowie das Recht a... [mehr]
Ja, in Deutschland gab es in den letzten Jahren vermehrt Berichte über Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit nicht genehmigten oder als strafbar eingestuften Meinungsäußerungen im Internet. Dies betrifft häufig Äußerungen, die als Volksverhetzung, Bedrohung oder andere Straftaten eingestuft werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Durchsetzung von Gesetzen im Internet sind komplex und werden von den Behörden zunehmend ernst genommen, um Hassrede und extremistische Inhalte zu bekämpfen.
Ja, Angestellte des Öffentlichen Dienstes dürfen sich grundsätzlich politisch äußern. Das Grundgesetz garantiert auch ihnen die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) sowie das Recht a... [mehr]
Nach einer erfolglosen Hausdurchsuchung – also wenn keine Beweismittel gefunden oder sich der Verdacht nicht bestätigt hat – stellt sich die Frage, wer für etwaige Kosten wie Rei... [mehr]