Ist der Handyvertrag eines 15-jährigen ohne Zustimmung der Eltern gültig?

Antwort

Ein 15-jähriger Marco ist nach deutschem Recht beschränkt geschäftsfähig, da er das 7. Lebensjahr vollendet hat, aber noch nicht volljährig ist (§ 106 BGB). Das bedeutet, dass er nur mit Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter (in der Regel seine Eltern) wirksam Verträge abschließen kann. Ein Handyvertrag ist in der Regel kein rechtlich vorteilhafter Vertrag, da er Verpflichtungen (Zahlungen) mit sich bringt. Ohne die Einwilligung der Eltern ist der Vertrag daher schwebend unwirksam (§ 108 BGB). Das bedeutet, dass der Vertrag erst dann wirksam wird, wenn die Eltern nachträglich zustimmen. Tun sie das nicht, bleibt der Vertrag unwirksam.

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