Ist der Handyvertrag eines 15-jährigen ohne Zustimmung der Eltern gültig?

Antwort vom

Ein 15-jähriger Marco ist nach deutschem Recht beschränkt geschäftsfähig, da er das 7. Lebensjahr vollendet hat, aber noch nicht volljährig ist (§ 106 BGB). Das bedeutet, dass er nur mit Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter (in der Regel seine Eltern) wirksam Verträge abschließen kann. Ein Handyvertrag ist in der Regel kein rechtlich vorteilhafter Vertrag, da er Verpflichtungen (Zahlungen) mit sich bringt. Ohne die Einwilligung der Eltern ist der Vertrag daher schwebend unwirksam (§ 108 BGB). Das bedeutet, dass der Vertrag erst dann wirksam wird, wenn die Eltern nachträglich zustimmen. Tun sie das nicht, bleibt der Vertrag unwirksam.

Verwandte Fragen

Wie kündigt man myXpendy?

Ja – wenn du bei myXpendy selbst ein Abo abgeschlossen hast, solltest du es sofort separat kündigen oder widerrufen, denn die Kündigung deines eigentlichen Vertrags beendet nicht autom...

Gelten Verträge auch, wenn man nicht weiß, dass man einen geschlossen hat?

Ja – ein Vertrag kann auch dann wirksam sein, wenn dir nicht bewusst war, dass dein Verhalten rechtlich schon als Zustimmung gilt. Entscheidend ist nicht dein inneres Gefühl, sondern ob du...

Keine Vertragsunterlagen vorhanden?

Ohne Vertragsunterlagen bist du nicht rechtlos: Entscheidend ist, ob ein Vertrag tatsächlich geschlossen wurde und ob sich Inhalt und Laufzeit anders nachweisen lassen, etwa über Kontoausz&u...

Sind elektronische Unterschriften auf NDAs zulässig?

Ja – elektronische Unterschriften auf NDAs sind in Deutschland grundsätzlich zulässig. Entscheidend ist aber nicht das Wort „elektronisch“, sondern welche Form das NDA rech...