Wie hafte ich nach VOL/B?
Antwort vomDie Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) regelt die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen. Nach VOL/B haftest du grundsätzlich für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages. Das bedeutet, du bist verantwortlich für: 1. **Mängel**: Du haftest für Mängel an der Leistung, die während der Gewährleistungsfrist auftreten. Diese Frist beträgt in der Regel zwei Jahre, kann aber vertraglich auch anders geregelt sein. 2. **Verzug**: Wenn du die vereinbarten Fristen nicht einhältst, kannst du für den daraus entstehenden Schaden haftbar gemacht werden. 3. **Schadensersatz**: Du haftest für Schäden, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen entstehen. Dies umfasst sowohl direkte als auch indirekte Schäden. 4. **Vertragsstrafe**: Bei bestimmten Verstößen gegen den Vertrag können Vertragsstrafen fällig werden, wenn dies im Vertrag so vereinbart wurde. Es ist wichtig, die genauen Bestimmungen des jeweiligen Vertrages und der VOL/B zu kennen, um deine Haftung richtig einschätzen zu können. Weitere Informationen zur VOL/B findest du hier: [VOL/B](https://www.gesetze-im-internet.de/vob/BJNR014110953.html).