Ja – grundsätzlich dürfen öffentlich genannte Funktionspostfächer eines Verbands kontaktiert werden. Entscheidend ist aber der Zweck: Eine sachbezogene Kontaktaufnahme zum Ve...
Haften die Mitglieder einer Genossenschaft nur mit ihrer Einlage oder auch mit ihrem Privatvermögen?
Antwort vomIn der Regel haften die Mitglieder einer Genossenschaft nur mit ihrerlage. Das bedeutet, dass sie nur das Kapital verlieren können, das sie in die Genossenschaft eingebracht haben. Eine persönliche Haftung mit dem Privatvermögen besteht normalerweise nicht. Es gibt jedoch Ausnahmen, die in der Satzung der Genossenschaft festgelegt sein können. Es ist daher wichtig, die Satzung der jeweiligen Genossenschaft genau zu prüfen.
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