Haften die Mitglieder einer Genossenschaft nur mit ihrer Einlage oder auch mit ihrem Privatvermögen?

Antwort

In der Regel haften die Mitglieder einer Genossenschaft nur mit ihrerlage. Das bedeutet, dass sie nur das Kapital verlieren können, das sie in die Genossenschaft eingebracht haben. Eine persönliche Haftung mit dem Privatvermögen besteht normalerweise nicht. Es gibt jedoch Ausnahmen, die in der Satzung der Genossenschaft festgelegt sein können. Es ist daher wichtig, die Satzung der jeweiligen Genossenschaft genau zu prüfen.

KI fragen

Verwandte Fragen

Wie haften Vereinsmitglieder bei einem nicht eingetragenen Verein?

Bei einem nicht eingetragenen Verein (auch „nichtrechtsfähiger Verein“ genannt) haften die Vereinsmitglieder grundsätzlich persönlich und gesamtschuldnerisch für die Ve... [mehr]

Ist der anteilige Nennwert bei einer Genossenschaft mit dem anteiligen Stammkapital einer GmbH vergleichbar?

Der anteilige Nennwert eines Geschäftsanteils bei einer Genossenschaft und der anteilige Stammkapitalanteil einer GmbH sind in ihrer Funktion ähnlich, aber nicht identisch. **Gemeinsamkeite... [mehr]

Haftet ein Prokurist für Insolvenzverschleppung?

Ja, als Prokurist kannst du bei einer Insolvenzverschleppung unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, allerdings ist die Haftung in erster Linie auf die Geschäftsführung (z.B.... [mehr]

Wie sieht ein Muster für eine Zivilklage nach § 839a BGB gegen einen gerichtlichen Sachverständigen aus?

Ein Muster für eine Zivilklage nach § 839a BGB gegen einen gerichtlichen Sachverständigen enthält die wesentlichen Bestandteile einer Klageschrift nach § 253 ZPO und bezieht s... [mehr]

Haftet ein Geschäftsführer einer GmbH mit seinem privaten Vermögen?

Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]