Gemäß dem Schweizerischen Obligationenrecht (OR) ist der Vermieter grundsätzlich verpflichtet, die Mietsache in einem gebrauchstauglichen Zustand zu übergeben und zu erhalten (Art. 256 OR). Kleinere Reparaturen und der Ersatz von Verbrauchsmaterialien, wie z.B. Glühbirnen oder LED-Lampen, fallen jedoch in der Regel in den Verantwortungsbereich des Mieters, sofern nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde. Das bedeutet, dass du als Mieter normalerweise für den Ersatz der kaputten LED-Lampen aufkommen musst. Es ist jedoch ratsam, den Mietvertrag zu überprüfen, da dort spezifische Regelungen enthalten sein könnten.