Haftet die UG nur mit dem eingezahlten Kapital?

Antwort

Ja, bei einer Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt bleibt das Privatvermögen der Gesellschafter in der Regel unberührt. Die Haftung beschränkt sich auf das eingebrachte Stammkapital der UG. Das bedeutet, dass im Falle von Verbindlichkeiten oder Schulden der UG nur das Gesellschaftsvermögen herangezogen werden kann und nicht das persönliche Vermögen der Gesellschafter.

Kategorie: Recht Tags: Haftung UG Privatvermögen
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