Hat H gegen U einen Provisionsanspruch, wenn K sein Interesse verneint und B Bier bestellt?

Antwort vom

Ob H gegen U einen Provisionsanspruch hat, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen H und U sowie von den Umständen des konkreten Falls ab. In der Regel hat ein Handelsvertreter Anspruch auf Provision, wenn er erfolgreich einen Vertrag zwischen dem Kunden (in diesem Fall K) und dem Unternehmen (U) vermittelt hat. Da K kein Interesse an dem Angebot von H hatte und stattdessen B den Bier bestellt hat, könnte argumentiert werden, dass H nicht die Ursache für den Abschluss des Vertrags zwischen B und U war. Wenn H nicht direkt an der Vermittlung des Auftrags beteiligt war, könnte dies den Provisionsanspruch beeinträchtigen. Es wäre wichtig, die genauen Bedingungen des Handelsvertretervertrags zu prüfen, um festzustellen, ob H in diesem Fall einen Anspruch auf Provision hat.

Verwandte Fragen

Wie kann ich bei einer Bestellung meine Telefonnummer schützen, ohne eine falsche Nummer anzugeben?

Nimm keine Fake-Nummer. Damit riskierst du, dass die Bestellung scheitert, du keine Lieferinfos bekommst oder im schlimmsten Fall jemand Fremdes deine Daten oder Bestätigungscodes erhält. Wa...

Ab wann kann man das Geld für eine nicht gelieferte Bestellung zurückverlangen?

Du darfst dein Geld zurückverlangen, sobald der Verkäufer in Lieferverzug ist und du ihm erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hast. Bei einem festen Liefertermin kann das auch sofort...