Die Prüfung nach dem Geldwäschegesetz (GwG) ist in der Regel für alle Verpflichteten erforderlich, die mit bestimmten Finanztransaktionen oder Dienstleistungen zu tun haben, unabhängig davon, ob sie stimmberechtigt sind oder nicht. Die genauen Anforderungen können jedoch je nach Art der Dienstleistung und den spezifischen Umständen variieren. Es ist ratsam, sich bei einem Fachanwalt oder einer zuständigen Behörde über die spezifischen Anforderungen in deinem Fall zu informieren.