Sollte keine Maßnahme ergriffen werden, behält sich die GVL das Recht vor, einen Vorbehalt zu formulieren.

Antwort

Sollte keine Handlung erfolgen, behält sich die GVL das Recht, einen Vorbehalt zu erklären.

Kategorie: Recht Tags: GVL Vorbehalt Maßnahme
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