Sollte keine Handlung erfolgen, behält sich die GVL das Recht, einen Vorbehalt zu erklären.
Sollte keine Handlung erfolgen, behält sich die GVL das Recht, einen Vorbehalt zu erklären.
Die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) ist eine deutsche Verwertungsgesellschaft, die die Rechte von Künstlern, Musikproduzenten und anderen Leistungsschutzberechtigten... [mehr]