Es gibt mehrere Gründe, aus denen man in einem Ermittlungsverfahren wegen illegaler Einwanderung freigesprochen werden kann: 1. **Fehlende Beweise**: Wenn die Staatsanwaltschaft nicht genügend Beweise vorlegen kann, um die illegalen Einreise oder den Aufenthalt nachzuweisen, kann dies zu einem Freispruch führen. 2. **Rechtswidrigkeit der Beweiserhebung**: Wenn Beweise auf rechtswidrige Weise erlangt wurden, können sie vor Gericht als unzulässig angesehen werden, was zu einem Freispruch führen kann. 3. **Asyl- oder Schutzanspruch**: Wenn die betroffene Person einen gültigen Asylantrag gestellt hat oder aus anderen Gründen internationalen Schutz benötigt, kann dies die Illegalität der Einreise oder des Aufenthalts entkräften. 4. **Unkenntnis der Illegalität**: In einigen Fällen kann argumentiert werden, dass die Person nicht wusste, dass sie illegal eingereist ist, insbesondere wenn sie von Dritten in die Irre geführt wurde. 5. **Humanitäre Gründe**: Wenn die Umstände der Person außergewöhnlich sind, wie z.B. schwerwiegende gesundheitliche Probleme oder andere humanitäre Gründe, kann dies ebenfalls zu einem Freispruch führen. 6. **Verfahrensfehler**: Wenn im Verlauf des Verfahrens Verfahrensfehler aufgetreten sind, die die Rechte der beschuldigten Person verletzt haben, kann dies ebenfalls zu einem Freispruch führen. Es ist wichtig, dass jeder Fall individuell betrachtet wird, da die Umstände und Beweise variieren können.