Ja, in einer Satzung nach § 34 Abs. 4. 3 BauGB kann die Grundflächenzahl (GRZ) festgesetzt werden. Diese Regelung ermöglicht es, die bauliche Nutzung von Grundstücken in einem bestimmten Gebiet zu steuern, indem Vorgaben zur maximalen bebauten Fläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche gemacht werden.