Wie hoch darf eine Grundschuldeintragung nach SGB 90 XII sein?

Antwort

Nach § 90 SGB XII (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe) gibt es keine spezifische Begrenzung für die Höhe einer Grundschuldeintragung. Vielmehr regelt § 90 SGB XII, welche Vermögenswerte bei der Gewährung von Sozialhilfe unberücksichtigt bleiben. Grundsätzlich gilt, dass das gesamte verwertbare Vermögen einzusetzen ist, bevor Sozialhilfe gewährt wird. Es gibt jedoch bestimmte Freibeträge und Schonvermögen, die nicht angetastet werden dürfen. Für genauere Informationen und individuelle Beratung ist es ratsam, sich an das zuständige Sozialamt oder einen Rechtsanwalt zu wenden.

Kategorie: Recht Tags: Grundschuld SGB Immobilien
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