Welche Grundprinzipien und zwei Verfahrensabschnitte des Zivilverfahrens gibt es?

Antwort

Im Zivilverfahren gibt es mehrere wichtige Grundprinzipien sowie zwei zentrale Verfahrensabschnitte. **Wichtige Grundprinzipien:** 1. **Dispositionsmaxime**: Die Parteien haben die Freiheit, über den Streitgegenstand zu verfügen. Sie können entscheiden, ob und in welchem Umfang sie ihre Ansprüche geltend machen oder zurückziehen. 2. **Beibringungsgrundsatz**: Die Parteien sind dafür verantwortlich, die für ihren Anspruch oder ihre Verteidigung notwendigen Beweise vorzulegen. Das Gericht ist nicht verpflichtet, von sich aus Beweise zu erheben. **Verfahrensabschnitte:** 1. **Instanzverfahren**: Dies umfasst die ersten Schritte des Verfahrens, beginnend mit der Klageerhebung, der Zustellung der Klage an den Beklagten und der mündlichen Verhandlung. Hier wird der Sachverhalt erörtert und das Gericht trifft eine Entscheidung. 2. **Rechtsmittelverfahren**: Nach der Entscheidung der ersten Instanz können die Parteien gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen, wie z.B. Berufung oder Revision. In diesem Abschnitt wird die Entscheidung der ersten Instanz überprüft, und es kann zu einer neuen Verhandlung oder einer Überprüfung der rechtlichen Aspekte kommen.

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