Im Zivilverfahren gibt es mehrere wichtige Grundprinzipien und Verfahrensabschnitte: 1. **Dispositionsmaxime**: Die Parteien haben die Kontrolle über das Verfahren und können selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang sie ihre Ansprüche geltend machen. 2. **Beibringungsgrundsatz**: Die Parteien sind dafür verantwortlich, die für ihren Anspruch oder ihre Verteidigung notwendigen Beweise vorzulegen. 3. **Mündlichkeit**: In vielen Zivilverfahren wird Wert auf mündliche Verhandlungen gelegt, um die Argumente der Parteien direkt zu hören und zu bewerten. 4. **Öffentlichkeit**: Zivilverfahren sind in der Regel öffentlich, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. 5. **Instanzenzug**: Das Zivilverfahren sieht mehrere Instanzen vor, in denen Entscheidungen überprüft werden können, typischerweise erstinstanzliche Gerichte, Berufungsgerichte und gegebenenfalls Revisionsgerichte. 6. **Verfahrensabschnitte**: - **Klageschrift**: Einreichung der Klage durch den Kläger, die den Streitgegenstand und die Ansprüche darlegt. - **Erwiderung**: Der Beklagte hat die Möglichkeit, auf die Klage zu reagieren und seine Verteidigung darzulegen. - **Beweisaufnahme**: In diesem Abschnitt werden Beweise erhoben, Zeugen gehört und Sachverständige befragt. - **Urteilsverkündung**: Das Gericht fällt eine Entscheidung, die die Ansprüche der Parteien regelt. Diese Prinzipien und Abschnitte sind entscheidend für den Ablauf und die Fairness des Zivilverfahrens.