Grundprinzip des Bundesverfassungsgerichts für Hartz IV Empfänger.

Antwort

Das Grundprinzip des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf Hartz IV Empfänger basiert auf dem Sozialstaatsprin des Grundgesetzes. Es stellt sicher, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende, also Hartz IV, ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleistet. Das Gericht hat in mehreren Entscheidungen betont, dass die Leistungen so bemessen sein müssen, dass sie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen und die Menschenwürde achten. Zudem müssen die Regelungen transparent und nachvollziehbar sein.

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