Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 unterscheiden sich in ihrer Entstehungszeit, ihrem rechtlichen Status...
Der Satz "Dieses Grundgesetz gilt nach der Wiedervereinigung Deutschlands in seinem gesamten Geltungsbereich" steht tatsächlich nicht in Artikel 23 des Grundgesetzes (GG). Artikel 23 GG wurde nach der Wiedervereinigung Deutschlands geändert. Der ursprüngliche Artikel 23, der die Möglichkeit der Erweiterung des Geltungsbereichs des Grundgesetzes auf andere Teile Deutschlands regelte, wurde durch den Einigungsvertrag aufgehoben und durch eine neue Fassung ersetzt, die die Mitwirkung Deutschlands in der Europäischen Union regelt. Die Wiedervereinigung Deutschlands wurde durch den Einigungsvertrag und den Zwei-plus-Vier-Vertrag geregelt, und das Grundgesetz gilt seitdem für das gesamte vereinigte Deutschland. Der Satz, den du erwähnt hast, ist eine allgemeine Beschreibung der Rechtslage nach der Wiedervereinigung, aber er steht nicht wörtlich im Grundgesetz.
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 unterscheiden sich in ihrer Entstehungszeit, ihrem rechtlichen Status...