Was passiert mit einer Grunddienstbarkeit, wenn ein dienendes Flurstück geteilt wird und nur noch ein neues Flurstück dienend bleibt?

Antwort

Wenn ein dienendes Flurstück (also das Grundstück, das eine Dienstbarkeit – z.B. ein Wegerecht – zugunsten eines herrschenden Grundstücks trägt) geteilt wird, stellt sich die Frage, wie sich die Dienstbarkeit auf die neuen Flurstücke auswirkt. **Grundsatz nach deutschem Recht (§ 1025 BGB):** Eine Dienstbarkeit bleibt bei der Teilung des dienenden Grundstücks grundsätzlich an allen Teilen bestehen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist oder sich aus den Umständen etwas anderes ergibt. **Das bedeutet:** - Wird das dienende Flurstück geteilt, erstreckt sich die Dienstbarkeit auf alle neuen Flurstücke, soweit die Ausübung der Dienstbarkeit auf diesen Teilen möglich und sinnvoll ist. - Ist die Ausübung der Dienstbarkeit auf einem der neuen Flurstücke nicht mehr möglich oder nicht mehr erforderlich (z.B. weil das Wegerecht nur über eines der beiden neuen Flurstücke führt), kann die Dienstbarkeit auf das andere Flurstück beschränkt werden. **Praktische Umsetzung:** - Im Grundbuch wird die Dienstbarkeit zunächst auf beide neuen Flurstücke übertragen. - Falls nur noch eines der neuen Flurstücke tatsächlich als dienendes Grundstück in Betracht kommt, kann eine Löschung der Dienstbarkeit auf dem anderen Flurstück beantragt werden. Dies geschieht meist durch eine Einigung der beteiligten Grundstückseigentümer und entsprechende Grundbuchberichtigung. **Fazit:** Nach der Teilung sind grundsätzlich beide neuen Flurstücke dienend, solange die Dienstbarkeit auf beiden ausgeübt werden kann. Ist das nicht der Fall, kann die Dienstbarkeit auf das tatsächlich dienende Flurstück beschränkt werden. **Weitere Informationen:** - [§ 1025 BGB – Teilung des dienenden Grundstücks](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1025.html) - [Grundbuchamt – Dienstbarkeiten nach Teilung](https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/grundbuchamt/grundbuch/grunddienstbarkeit/index.php) Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Beratung, um die konkrete Situation zu klären und die Grundbuchberichtigung korrekt durchzuführen.

Neue Frage stellen

Verwandte Fragen

Wie nennt man im Grundstücksrecht ein Grundstück, auf dem zugunsten eines anderen eine Grunddienstbarkeit eingetragen ist?

Im Grundstücks-Verkehrsrecht wird ein Grundstück, das mit einer Grunddienstbarkeit zugunsten eines anderen (herrschenden) Grundstücks belastet ist, als **dienendes Grundstück** bez... [mehr]