Wenn ein dienendes Flurstück (also das Grundstück, das eine Dienstbarkeit – z.B. ein Wegerecht – zugunsten eines herrschenden Grundstücks trägt) geteilt wird, stellt si... [mehr]
Im Grundstücks-Verkehrsrecht wird ein Grundstück, das mit einer Grunddienstbarkeit zugunsten eines anderen (herrschenden) Grundstücks belastet ist, als **dienendes Grundstück** bezeichnet. Das Grundstück, das von der Grunddienstbarkeit profitiert, nennt man **herrschendes Grundstück**. Weitere Informationen findest du z.B. im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), § 1018 ff.: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1018.html
Wenn ein dienendes Flurstück (also das Grundstück, das eine Dienstbarkeit – z.B. ein Wegerecht – zugunsten eines herrschenden Grundstücks trägt) geteilt wird, stellt si... [mehr]