Wie nennt man im Grundstücksrecht ein Grundstück, auf dem zugunsten eines anderen eine Grunddienstbarkeit eingetragen ist?

Antwort

Im Grundstücks-Verkehrsrecht wird ein Grundstück, das mit einer Grunddienstbarkeit zugunsten eines anderen (herrschenden) Grundstücks belastet ist, als **dienendes Grundstück** bezeichnet. Das Grundstück, das von der Grunddienstbarkeit profitiert, nennt man **herrschendes Grundstück**. Weitere Informationen findest du z.B. im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), § 1018 ff.: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1018.html

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