Mit „VVG GmbH“ ist meist eine vermögensverwaltende GmbH gemeint – und dafür brauchst du rechtlich erst einmal dasselbe wie für jede normale GmbH: Gesellschafter, Gesel...
Was benötigt man für die Gründung einer VVG?
Antwort vom**Für die Gründung einer Verwertungsgesellschaft in Deutschland reicht eine normale Unternehmensgründung nicht aus: Du brauchst vor dem Start eine Erlaubnis des DPMA, ein VGG-konformes Statut, verlässliche Leitungspersonen und eine tragfähige wirtschaftliche Grundlage.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/vgg/VGG.pdf)) ## Was konkret erforderlich ist Nach § 78 VGG muss der schriftliche Antrag auf Erlaubnis beim Deutschen Patent- und Markenamt mindestens diese Unterlagen enthalten: - das **Statut** der Verwertungsgesellschaft, - **Name und Anschrift** der vertretungsberechtigten Personen, - eine **Erklärung zur Zahl der Berechtigten** sowie zur **Zahl und wirtschaftlichen Bedeutung** der Rechte, die wahrgenommen werden sollen, - einen **tragfähigen Geschäftsplan für die ersten drei vollen Geschäftsjahre**, insbesondere mit erwarteten Einnahmen, Ausgaben und organisatorischem Aufbau. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/vgg/VGG.pdf)) Entscheidend ist aber nicht nur der Papier-Antrag: Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn das Statut nicht zum Verwertungsgesellschaftengesetz passt, die Leitung nicht als zuverlässig gilt oder die wirtschaftliche Basis keine wirksame Rechtewahrnehmung erwarten lässt. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/vgg/VGG.pdf)) ## Der Punkt, den viele unterschätzen Eine VVG ist **kein normales Inkasso- oder Lizenzunternehmen**. Sie hat wegen ihrer Treuhand- und faktischen Monopolstellung strenge gesetzliche Pflichten gegenüber Rechteinhabern und Nutzern. Das DPMA überwacht deshalb nicht nur die Gründung, sondern später auch Organisation, Tarife und Verteilungspläne. ([dpma.de](https://www.dpma.de/dpma/wir_ueber_uns/weitere_aufgaben/verwertungsges_urheberrecht/index.html)) Das heißt praktisch: Du brauchst von Anfang an ein belastbares Modell dafür, - **welche Rechte** du kollektiv wahrnimmst, - **für wen** du das tust, - **wie Einnahmen verteilt** werden, - **wie Tarife** gegenüber Nutzern gebildet werden, - und **welche Gremien und Kontrollmechanismen** intern bestehen. Das VGG verlangt dafür unter anderem klare Organisations- und Überwachungsstrukturen. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/vgg/VGG.pdf)) ## Praktische Einordnung Wenn du nur Rechte für einzelne Rechteinhaber vertraglich vermarkten willst, ist das nicht automatisch schon eine Verwertungsgesellschaft im Sinne des VGG. Sobald du aber **kollektiv** Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte für eine Vielzahl von Berechtigten wahrnimmst und damit typischerweise wie GEMA, VG Wort oder GVL arbeitest, greift das Regime des VGG mit Erlaubnispflicht. Das ist der entscheidende Unterschied. ([dpma.de](https://www.dpma.de/dpma/wir_ueber_uns/weitere_aufgaben/verwertungsges_urheberrecht/index.html)) Kurz gesagt: Für die Gründung brauchst du **Rechtsform + Satzung/Statut + belastbare Mitglieder- bzw. Berechtigtenbasis + Governance + 3-Jahres-Geschäftsplan + DPMA-Erlaubnis**. Ohne diese Erlaubnis darf der Geschäftsbetrieb als Verwertungsgesellschaft nicht aufgenommen werden. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/vgg/VGG.pdf))
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