Die Grade der Behinderung (GdB) in Deutschland sind in einem System von 20 bis 100 eingeteilt und dienen der Einstufung von Menschen mit Behinderungen. Die Einstufung erfolgt in 10er-Schritten und wird durch das Sozialgesetzbuch IX geregelt. Hier sind die wichtigsten Grade: - **GdB 20**: Geringe Beeinträchtigung - **GdB 30**: Erhebliche Beeinträchtigung - **GdB 40**: Schwerbehinderung - **GdB 50 bis 100**: Schwere bis schwerste Behinderung Ein GdB von 50 oder mehr gilt als Schwerbehinderung und bringt bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche mit sich, wie z.B. einen besonderen Kündigungsschutz oder Anspruch auf Nachteilsausgleiche im Arbeitsleben. Die genaue Einstufung erfolgt durch medizinische Gutachten und die zuständigen Behörden.