Wem gehört der Grabstein, wenn beide Eltern verstorben sind und das Erbe von den Nachkommen ausgeschlagen wurde?

Antwort

Wenn beide Eltern verstorben sind und die nachfolgenden Generationen das Erbe ausgeschlagen haben, geht das Erbe (und damit auch die Rechte und Pflichten am Grabstein) gemäß § 1936 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auf den Staat (in Deutschland meist das Bundesland) über. Der Staat wird dann sogenannter "gesetzlicher Erbe". Allerdings übernimmt der Staat das Erbe nur "als Fiskuserbe" und haftet nicht für Nachlassverbindlichkeiten, sondern nur mit dem Nachlass selbst. Das bedeutet: Der Staat ist dann auch für den Grabstein und die Grabstätte verantwortlich, solange das Nutzungsrecht besteht. Praktisch kann es aber sein, dass sich niemand mehr um das Grab kümmert. In diesem Fall kann die Friedhofsverwaltung das Grab nach Ablauf der Ruhefrist auflösen und den Grabstein entfernen lassen. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1936.html).

Kategorie: Recht Tags: Grabstein Erbe Friedhof
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