Muss ich nach Ausschlagung des Erbes für die Grabpflege meiner Eltern aufkommen?

Antwort

Wenn du und deine Kinder das Erbe nach dem Tod deiner Eltern ausgeschlagen habt, seid ihr rechtlich nicht die Erben und übernehmt somit grundsätzlich auch keine Verpflichtungen aus dem Nachlass – dazu zählt auch die Verpflichtung zur Grabpflege. Allerdings gibt es eine Ausnahme: In manchen Bundesländern oder Gemeinden kann die Friedhofsordnung oder das Bestattungsgesetz vorsehen, dass die nächsten Angehörigen (z. B. Kinder) unabhängig vom Erbe für die Bestattung und teilweise auch für die Grabpflege verantwortlich sind. Das betrifft aber in der Regel nur die Bestattungskosten, nicht die laufende Grabpflege. Die Verpflichtung zur Grabpflege ergibt sich meist aus dem Nutzungsrecht an der Grabstelle. Wer dieses Recht innehat (z. B. als Grabnutzungsberechtigter), ist auch für die Pflege verantwortlich. Wenn du das Erbe ausgeschlagen hast und auch nicht als Grabnutzungsberechtigte eingetragen bist, bist du in der Regel nicht verpflichtet, für die Grabpflege aufzukommen. **Fazit:** Nach Ausschlagung des Erbes besteht normalerweise keine Pflicht zur Grabpflege. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn du als Grabnutzungsberechtigte eingetragen bist oder eine entsprechende Verpflichtung aus der Friedhofsordnung resultiert. Im Zweifel empfiehlt sich eine Nachfrage bei der Friedhofsverwaltung oder beim zuständigen Ordnungsamt. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-erbrecht/erbrecht/erbrecht_node.html).

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