Als Gläubiger wird jede Person oder Institution bezeichnet, die gegenüber einer anderen Person (dem Schuldner) einen Anspruch auf eine Leistung hat. Das kann zum Beispiel die Rückzahlun... [mehr]
In der Regel ist ein Aktionär nicht persönlich für die Schulden des Unternehmens haftbar. Aktionäre haften nur mit dem Kapital, das sie in das Unternehmen investiert haben, also dem Wert ihrer Aktien. Die Gesellschaft selbst, in der Regel eine Aktiengesellschaft (AG), ist eine eigenständige juristische Person und haftet mit ihrem eigenen Vermögen für ihre Verbindlichkeiten. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen Aktionäre haftbar gemacht werden könnten, z.B. bei einer Durchgriffshaftung, wenn der Aktionär seine Stellung missbraucht hat oder bei bestimmten Verstößen gegen das Gesellschaftsrecht. Solche Fälle sind jedoch selten und erfordern spezifische rechtliche Voraussetzungen. Für eine genaue Beurteilung sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden, der die spezifischen Umstände des Falls prüfen kann.
Als Gläubiger wird jede Person oder Institution bezeichnet, die gegenüber einer anderen Person (dem Schuldner) einen Anspruch auf eine Leistung hat. Das kann zum Beispiel die Rückzahlun... [mehr]