Ja, in Hessen gibt es gesetzliche Regelungen, die die Bevorzugung von Landwirten bei der Verpachtung landwirtschaftlicher Grundstücke betreffen. Nach dem hessischen Landwirtschaftsgesetz haben Landwirte unter bestimmten Bedingungen ein Vorkaufsrecht oder eine Bevorzugung bei der Pachtvergabe. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass landwirtschaftliche Flächen in der Hand von aktiven Landwirten bleiben und die landwirtschaftliche Nutzung gefördert wird. Es ist ratsam, sich bei den zuständigen Behörden oder einem Fachanwalt für Agrarrecht über die genauen Bestimmungen und Voraussetzungen zu informieren.