Was ist das Tarifrecht TVÖD?

Antwort

Das Tarifrecht TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) regelt die Arbeitsbedingungen, Entgelte und sonstigen Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Deutschland. Es wurde 2005 eingeführt und gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bund und Kommunen. Der TVöD ersetzt die früheren Tarifverträge BAT (Bundes-Angestelltentarifvertrag) und MTArb (Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder). Der TVöD ist in verschiedene Teile gegliedert, darunter: 1. **Allgemeiner Teil (AT):** Enthält allgemeine Regelungen, die für alle Beschäftigten gelten. 2. **Besonderer Teil (BT):** Enthält spezifische Regelungen für verschiedene Beschäftigtengruppen, wie z.B. Verwaltung, Pflege, Handwerk. 3. **Entgeltordnung (EGO):** Regelt die Eingruppierung und Entgelttabellen. Weitere Informationen zum TVöD findest du auf der offiziellen Seite der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): [ver.di TVöD](https://www.verdi.de/themen/tarif/tvoed).

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