Welche Gesetze liegen dem Ausbildungsvertrag zugrunde?

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Dem Ausbildungsvertrag liegen mehrere Gesetze zugrunde, insbesondere: 1. **Berufsbildungsgesetz (BBiG)**: Dieses Gesetz regelt die Berufsausbildung in Deutschland und legt die Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildern fest. 2. **Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)**: Es schützt minderjährige Auszubildende und regelt Arbeitszeiten, Pausen und weitere Arbeitsbedingungen. 3. **Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)**: Bestimmungen über Verträge, insbesondere über die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, finden hier Anwendung. 4. **Tarifverträge**: In vielen Branchen gibt es spezielle Tarifverträge, die zusätzliche Regelungen für die Ausbildung enthalten können. Diese Gesetze sorgen dafür, dass die Ausbildung fair und rechtlich abgesichert abläuft.

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