Eine Aktivität zur Schadensabwendung zugunsten Dritter nennt man meist Gefahrenabwehr oder Schadensverhütung; im rechtlichen Kontext auch Nothilfe, wenn du eingreifst, um jemand anderen vor...
Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Antwort vomDie Gesetzgebung orientiert sich an der verfassungsmäßigen Ordnung, während die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetze und Recht gebunden sind.
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