Ja – aber nicht, um die betroffene Person pauschal zu „entmündigen“, sondern nur als eng begrenzte Schutzmaßnahme gegen eine erhebliche Gefahr für ihre Person oder ih...
Gesetze haben keinen Sinn, wenn ihre Absicht, Menschen zu schützen, nicht in der Praxis umgesetzt wird.
Antwort vomGesetze sind nutzlos, wenn sie nicht wirklich dazu dienen, Menschen zu schützen.
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