Gesetze sind nutzlos, wenn sie nicht wirklich dazu dienen, Menschen zu schützen.
Die Altersgrundsicherung in Deutschland wird durch verschiedene Gesetze und Behördenvorschriften geregelt. Die wichtigsten Regelungen sind: 1. **Sozialgesetzbuch (SGB) XII**: Insbesondere das Kapitel 4 des SGB XII regelt die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Hier sind die Voraussetzungen, Leistungen und Verfahren festgelegt. 2. **Grundsicherungsgesetz (GSiG)**: Dieses Gesetz ist ein Teil des SGB XII und enthält spezifische Bestimmungen zur Grundsicherung im Alter. 3. **Rentenversicherungsgesetz (SGB VI)**: Dieses Gesetz regelt die gesetzliche Rentenversicherung, die eine wichtige Grundlage für die Altersgrundsicherung darstellt. 4. **Bundessozialhilfegesetz (BSHG)**: Obwohl es durch das SGB XII abgelöst wurde, sind einige Bestimmungen und Prinzipien weiterhin relevant. Die zuständigen Behörden für die Umsetzung und Verwaltung der Altersgrundsicherung sind in der Regel die örtlichen Sozialämter und die Deutsche Rentenversicherung. Weitere Informationen können auf den offiziellen Webseiten der Deutschen Rentenversicherung (https://www.deutsche-rentenversicherung.de) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (https://www.bmas.de) gefunden werden.
Gesetze sind nutzlos, wenn sie nicht wirklich dazu dienen, Menschen zu schützen.