Was besagt das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses?

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Das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" (GzVeN) war ein Gesetz, das im nationalsozialistischen Deutschland am 14. Juli 1933 erlassen wurde. Es ermöglichte die Zwangssterilisation von Menschen, die als erbkrank galten. Zu den betroffenen Personengruppen zählten unter anderem Menschen mit geistigen Behinderungen, Schizophrenie, Epilepsie, erblichem Schwachsinn, erblicher Blindheit und Taubheit sowie schweren körperlichen Missbildungen. Das Gesetz war Teil der nationalsozialistischen Rassenhygiene-Politik und zielte darauf ab, die "Reinheit" der "arischen Rasse" zu bewahren und die Anzahl der als minderwertig angesehenen Menschen zu reduzieren. Es führte zu zahlreichen Zwangssterilisationen und war ein Vorläufer der noch grausameren Maßnahmen, die später im Rahmen des Euthanasie-Programms durchgeführt wurden. Das Gesetz wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Regimes aufgehoben.

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