Ist ein Gesetz unwirksam, wenn es verfassungswidrig ist?

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Ja, ein Gesetz ist unwirksam, wenn es formell verfassungswidrig ist. Formelle Verfassungswidrigkeit bedeutet, dass das Gesetz nicht in Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben zustande gekommen ist, beispielsweise weil das Gesetzgebungsverfahren nicht korrekt eingehalten wurde. In solchen Fällen kann das Bundesverfassungsgericht das Gesetz für nichtig erklären.