Was ist die Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts?

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Die Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine der einfachsten Formen der Personengesellschaft in Deutschland. Sie entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen, der nicht auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist. Wichtige Merkmale der GbR sind: 1. **Gesellschafter**: Mindestens zwei Gesellschafter, die natürliche oder juristische Personen sein können. 2. **Gesellschaftsvertrag**: Ein schriftlicher Vertrag ist nicht zwingend erforderlich, jedoch empfehlenswert, um die Rechte und Pflichten der Gesellschafter zu regeln. 3. **Haftung**: Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der GbR. Das bedeutet, dass Gläubiger auf das gesamte Vermögen der Gesellschafter zugreifen können. 4. **Steuerliche Behandlung**: Die GbR selbst ist nicht steuerpflichtig; die Gewinne werden den Gesellschaftern zugerechnet und unterliegen deren persönlicher Einkommensteuer. Die GbR eignet sich besonders für kleinere Projekte oder Kooperationen, bei denen eine einfache und flexible Struktur gewünscht ist.

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