Gerichtsurteile zu Kleinreparaturen defekter Sicherungen?

Antwort

In Deutschland gibt es verschiedene Gerichtsurteile, die sich mit Kleinreparaturen und der Instandhaltung von Mietwohnungen befassen, insbesondere im Hinblick auf defekte Sicherungen. Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter für die Instandhaltung der elektrischen Anlagen verantwortlich ist, es sei denn, im Mietvertrag sind abweichende Regelungen getroffen worden. Ein häufiges Thema in solchen Urteilen ist die Frage, ob die Kosten für Kleinreparaturen, wie z.B. den Austausch von defekten Sicherungen, auf den Mieter umgelegt werden können. In der Regel müssen die Kosten für Kleinreparaturen, die einen bestimmten Betrag (oft zwischen 75 und 100 Euro) nicht überschreiten, vom Mieter getragen werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Ein Beispiel für ein relevantes Urteil ist das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Mai 2010 (Az. VIII ZR 285/09), in dem entschieden wurde, dass eine Klausel im Mietvertrag, die den Mieter zur Übernahme von Kleinreparaturen verpflichtet, wirksam ist, solange sie bestimmte Grenzen einhält. Es ist ratsam, sich im konkreten Fall rechtlich beraten zu lassen, um die genauen Bedingungen und Regelungen zu klären, die auf den jeweiligen Mietvertrag zutreffen.

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