Gerichtsurteile zu Aufwandsentschädigungen für Eigenleistungen in einer WEG?

Antwort

In der Regel sind Aufwandsentschädigungen für Eigenleistungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nicht ohne Weiteres zulässig. Gerichtsurteile zu diesem Thema zeigen, dass Eigenleistungen, die von Eigentümern erbracht werden, in der Regel nicht vergütet werden, es sei denn, es gibt eine ausdrückliche Regelung in der Teilungserklärung oder in einem Beschluss der Eigentümerversammlung. Ein wichtiges Urteil in diesem Zusammenhang ist das des Bundesgerichtshofs (BGH), das feststellt, dass die Vergütung von Eigenleistungen nur dann in Betracht kommt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. In vielen Fällen wird auch darauf hingewiesen, dass die Eigenleistungen der Eigentümer in der Regel als Teil der Gemeinschaftspflichten angesehen werden und daher nicht separat vergütet werden können. Es ist ratsam, die spezifischen Umstände und Regelungen der jeweiligen WEG zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die genaue Handhabung von Aufwandsentschädigungen für Eigenleistungen zu klären.

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