In welchem Verfahren kann ein Bürger die Verletzung europäischer Grundfreiheiten rügen?

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Ein Bürger kann die Verletzung europäischer Grundfreiheiten, wie der Dienstleistungsfreiheit, im Rahmen eines Vorabentscheidfahrens gemäß Artikel 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) rügen. In diesem Verfahren kann ein nationales Gericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen, um eine Auslegung des Unionsrechts zu erbitten. Zudem kann ein Bürger auch im Rahmen eines Klageverfahrens vor einem nationalen Gericht gegen nationale Maßnahmen vorgehen, die gegen die europäischen Grundfreiheiten verstoßen.

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