Welches Gericht ist zuständig bei Amtshaftung?

Antwort

Bei Amtshaftung ist in Deutschland in der Regel das Verwaltungsgericht zuständig. Die Amtshaftung betrifft Ansprüche gegen den Staat oder eine öffentliche Körperschaft, wenn ein Beamter in Ausübung seines Amtes einen Schaden verursacht hat. In bestimmten Fällen kann auch das Zivilgericht zuständig sein, insbesondere wenn es um Schadensersatzansprüche geht, die nicht im Zusammenhang mit der hoheitlichen Tätigkeit stehen.

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