Ein Notar kann in der Regel keine Kopie einer verlorenen Generalvollmacht ausstellen, da er nur Dokumente beurkunden kann, die ihm vorgelegt werden. Wenn die Generalvollmacht verloren gegangen ist, sollte ein neuer Vertrag erstellt werden. Es ist ratsam, sich an den Notar zu wenden, der die ursprüngliche Vollmacht beurkundet hat, um zu klären, welche Schritte unternommen werden können. Möglicherweise kann auch eine neue Generalvollmacht erstellt werden, die die alte ersetzt.