Ja, ein beim Amtsgericht hinterlegtes eigenhändiges Testament ist einem notariellen Testament grundsätzlich gleichberechtigt. Beide Testamentsformen sind in Deutschland rechtlich anerkannt u... [mehr]
Ein Notar kann in der Regel keine Kopie einer verlorenen Generalvollmacht ausstellen, da er nur Dokumente beurkunden kann, die ihm vorgelegt werden. Wenn die Generalvollmacht verloren gegangen ist, sollte ein neuer Vertrag erstellt werden. Es ist ratsam, sich an den Notar zu wenden, der die ursprüngliche Vollmacht beurkundet hat, um zu klären, welche Schritte unternommen werden können. Möglicherweise kann auch eine neue Generalvollmacht erstellt werden, die die alte ersetzt.
Ja, ein beim Amtsgericht hinterlegtes eigenhändiges Testament ist einem notariellen Testament grundsätzlich gleichberechtigt. Beide Testamentsformen sind in Deutschland rechtlich anerkannt u... [mehr]
Die Verjährung einer Notarrechnung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). **Grundsätzliches zur Verj&au... [mehr]
Ja, ein Notar kann grundsätzlich einen Vertrag, den ein anderer Notar erstellt hat, vorlesen (beurkunden). In Deutschland besteht keine Bindung an einen bestimmten Notar für die Beurkundung... [mehr]
Ein notarielles Testament und ein Erbvertrag sind zwei unterschiedliche erbrechtliche Instrumente und werden vor dem Gesetz nicht gleich behandelt. **Notarielles Testament:** Ein notarielles Testam... [mehr]