Ja, eine Gemeinde ist in der Regel verpflichtet, in einer Flüchtlingsunterkunft Erste-Hilfe-Material bereitzustellen. Dies ergibt sich aus den allgemeinen Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften, die für öffentliche Einrichtungen gelten. Die genauen Anforderungen können jedoch je nach Land und Region variieren. Es ist ratsam, die spezifischen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien der jeweiligen Region zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Maßnahmen getroffen werden.