Kann der Arbeitgeber das Gehalt kürzen, wenn Tatbestände mit Offenbarungspflicht verschwiegen werden?

Antwort

Ja, wenn ein Arbeitnehmer relevante Tatbestände mit Offenbarungspflicht verschweigt, kann dies unter bestimmten Umständen zu einer Gehaltskürzung führen. In vielen Arbeitsverträgen und Tarifverträgen sind Regelungen enthalten, die eine Offenbarungspflicht für bestimmte Informationen festlegen, wie z.B. Nebentätigkeiten oder relevante persönliche Umstände. Wenn der Arbeitnehmer diese Pflichten verletzt, kann der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, die bis zur Kürzung des Gehalts reichen können. Es ist jedoch wichtig, die genauen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen, da die rechtlichen Rahmenbedingungen variieren können.

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