Unter Gefährdungshaftung nach dem StVG (Straßenverkehrsgesetz) versteht man die Haftung des Halters eines Kraftfahrzeugs für Schäden, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen... [mehr]
Unter Gefährdungshaftung im Straßenverkehrsgesetz (StVG) versteht man eine besondere Form der Haftung, bei der der Halter eines Kraftfahrzeugs für Schäden haftet, die durch den Betrieb seines Fahrzeugs verursacht werden – und zwar unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht. Das bedeutet: Schon allein das „In-den-Verkehr-Bringen“ eines Kraftfahrzeugs und die damit verbundene Gefährdung begründen eine Haftung für entstandene Schäden. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich insbesondere in § 7 StVG. Dort heißt es, dass der Halter eines Kraftfahrzeugs verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen, der beim Betrieb des Fahrzeugs entsteht, es sei denn, der Schaden wurde durch höhere Gewalt verursacht oder der Geschädigte hat den Schaden selbst verschuldet. Die Gefährdungshaftung dient dem Schutz von Unfallopfern, da sie die Beweislast für ein Verschulden des Halters oder Fahrers entbehrlich macht. Sie ist also eine verschuldensunabhängige Haftung, die allein an die Betriebsgefahr des Fahrzeugs anknüpft.
Unter Gefährdungshaftung nach dem StVG (Straßenverkehrsgesetz) versteht man die Haftung des Halters eines Kraftfahrzeugs für Schäden, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen... [mehr]
Gefährdungshaftung bedeutet, dass jemand für Schäden haftet, die durch eine erlaubte, aber gefährliche Tätigkeit oder Sache entstehen – unabhängig von eigenem Versc... [mehr]