Ob Gesellschafter mit einem Anteil von 30 % „geprüft werden müssen“, hängt vom Kontext ab. Es gibt verschiedene rechtliche Prüfpflichten, die sich auf Gesellschafter un... [mehr]
Ein GbR-Anteil (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist der Anteil eines Gesellschafters an der Gesamtheit der Rechte und Pflichten, die sich aus der Mitgliedschaft in der GbR ergeben. Dies umfasst sowohl Vermögenswerte als auch Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Der Anteil ist nicht in Form von Aktien oder anderen Wertpapieren verbrieft, sondern stellt einen ideellen Bruchteil des Gesellschaftsvermögens dar. Die Gesellschafter haften in der Regel persönlich und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der GbR.
Ob Gesellschafter mit einem Anteil von 30 % „geprüft werden müssen“, hängt vom Kontext ab. Es gibt verschiedene rechtliche Prüfpflichten, die sich auf Gesellschafter un... [mehr]
Eine einheitliche, allgemeingültige rechtliche Definition des Begriffs „KI-Betreiber“ existiert bislang nicht in allen Rechtsordnungen. Im Kontext der geplanten EU-Verordnung übe... [mehr]
Kleine Kapitalgesellschaften sind im Handelsgesetzbuch (HGB) definiert. Nach § 267 HGB gilt eine Kapitalgesellschaft als „klein“, wenn sie mindestens zwei der drei folgenden Merkmale... [mehr]