Im rechtlichen Sinne ist die Definition von „Gewürz“ in Deutschland und der EU in verschiedenen Verordnungen und Normen geregelt, insbesondere in den Leitsätzen für Gewü... [mehr]
Ein GbR-Anteil (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist der Anteil eines Gesellschafters an der Gesamtheit der Rechte und Pflichten, die sich aus der Mitgliedschaft in der GbR ergeben. Dies umfasst sowohl Vermögenswerte als auch Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Der Anteil ist nicht in Form von Aktien oder anderen Wertpapieren verbrieft, sondern stellt einen ideellen Bruchteil des Gesellschaftsvermögens dar. Die Gesellschafter haften in der Regel persönlich und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der GbR.
Im rechtlichen Sinne ist die Definition von „Gewürz“ in Deutschland und der EU in verschiedenen Verordnungen und Normen geregelt, insbesondere in den Leitsätzen für Gewü... [mehr]
Ob Gesellschafter mit einem Anteil von 30 % „geprüft werden müssen“, hängt vom Kontext ab. Es gibt verschiedene rechtliche Prüfpflichten, die sich auf Gesellschafter un... [mehr]