In der Schweiz ist **Sterbehilfe im Sinn von „assistiertem Suizid“** unter bestimmten Bedingungen **möglich**, auch für ausländische Personen. **„Aktive Tötung au...
In der Schweiz gibt es seit 1942 keine Todesstrafe mehr, und es gab in den letzten Jahren keine nennenswerten Initiativen oder Bewegungen, die eine Wiedereinführung der Todesstrafe gefordert hätten. Die öffentliche Meinung in der Schweiz ist überwiegend gegen die Todesstrafe, und die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Menschenrechtsstandards der Schweiz unterstützen diese Haltung. Es ist jedoch immer möglich, dass Einzelpersonen oder kleine Gruppen solche Ideen äußern, aber sie finden in der Regel keinen breiten Rückhalt in der Gesellschaft oder der Politik.
In der Schweiz ist **Sterbehilfe im Sinn von „assistiertem Suizid“** unter bestimmten Bedingungen **möglich**, auch für ausländische Personen. **„Aktive Tötung au...
Ja, die Abkürzung **ff.** für „fortfolgende“ ist in der Schweiz bei der Zitierung von Gesetzesartikeln korrekt und üblich. Sie wird verwendet, um auszudrücken, dass sic...
Ein Übungsleitervertrag nach deutschem Recht wird in der Schweiz grundsätzlich **nicht automatisch** anerkannt. Die Schweiz hat ein eigenes Arbeitsrecht, das sich in vielen Punkten vom deuts...