In Niedersachsen regelt das Niedersächsische Gesetz über die Unterbringung psychisch Kranker (Nds. PsychKG) die Fristen zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Die Unterbringung kann in der Regel für die Dauer von bis zu sechs Wochen angeordnet werden. Eine Verlängerung ist möglich, jedoch muss in solchen Fällen eine erneute richterliche Entscheidung getroffen werden. Nach Ablauf der Frist ist eine Überprüfung der Unterbringung erforderlich, um zu entscheiden, ob die Maßnahme fortgesetzt werden kann oder ob die betroffene Person entlassen werden sollte. Es ist wichtig, die genauen Bestimmungen und Verfahren im Nds. PsychKG zu beachten, da diese spezifische Anforderungen und Fristen festlegen. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema kann es hilfreich sein, rechtlichen Rat einzuholen oder die entsprechenden Gesetze direkt zu konsultieren.