Kann ich eine Frist setzen, wenn ich keine Antwort auf einen Widerspruch zur Mahnung erhalte?

Antwort

Ja, nach deutschem Recht kannst du eine Frist setzen, wenn du auf einen Widerspruch zur Mahnung keine Antwort erhalten hast. Es ist ratsam, dies schriftlich zu tun und eine angemessene Frist zu setzen, in der die Gegenseite reagieren soll. Eine übliche Frist beträgt 14 Tage. In deinem Schreiben solltest du klarstellen, dass du eine Antwort erwartest und welche Konsequenzen du ziehst, falls keine Reaktion erfolgt.

Kategorie: Recht Tags: Widerspruch Frist Mahnung
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