Die Friedenspflicht ist eine rechtliche Verpflichtung, die in bestimmten Arbeitsverhältnissen, insbesondere im Tarifrecht, besteht. Sie besagt, dass während der Laufzeit eines Tarifvertrags keine Arbeitskämpfe wie Streiks oder Aussperrungen durchgeführt werden dürfen. Ziel der Friedenspflicht ist es, einen stabilen und geregelten Ablauf der Arbeitsbeziehungen zu gewährleisten, sodass beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – in dieser Zeit nicht durch Konflikte belastet werden. Nach Ablauf des Tarifvertrags kann die Friedenspflicht enden, und es können wieder Arbeitskämpfe stattfinden.