Welche Punkte sollte eine Freistellungsvereinbarung enthalten, um die Prozessführung zu vereinfachen, und welche Kündigungsregelung ist sinnvoll?

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Eine **Freistellungsvereinbarung** (typisch im Arbeitsrecht, oft im Zusammenhang mit Kündigung/Trennung) sollte – wenn sie die **Prozessführung vereinfachen** soll – vor allem **klar, vollständig und beweisfest** regeln, was bis wann gilt und welche Ansprüche damit erledigt sind. Übliche Kernpunkte: ## 1) Parteien, Anlass, Datum, Bezug zum Arbeitsverhältnis - Vollständige Bezeichnung der Parteien, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Funktion. - Anlass (z. B. „im Zusammenhang mit der Kündigung vom …“ oder „im Rahmen einer Trennung“). - **Beendigungsdatum** (oder Hinweis, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht, aber Freistellung erfolgt). ## 2) Art der Freistellung (widerruflich/unwiderruflich) und Zweck - **Unwiderrufliche Freistellung** (häufig prozessvereinfachend, weil sie Rechtsklarheit schafft). - Alternativ: **widerrufliche Freistellung** nur mit klaren Voraussetzungen (z. B. betriebliche Gründe, Übergabe, Projektabschluss). - Regelung, ob der Arbeitnehmer **von der Arbeitspflicht** vollständig oder teilweise befreit ist (z. B. „unter Fortzahlung der Vergütung“). ## 3) Vergütung und Nebenleistungen (lückenlos) - Fortzahlung von Fixgehalt, variablen Bestandteilen (Bonus/Provision/Zielerreichung) mit **Berechnungsmodus**. - Dienstwagen, Handy, Laptop, Spesen, betriebliche Altersversorgung, Sachbezüge: **Nutzung vs. Rückgabe** und Zeitpunkt. - Abrechnung/Erstattung offener Auslagen. ## 4) Urlaubs- und Zeitguthaben (Anrechnung, Erfüllung, Abgeltung) - **Urlaub**: ausdrückliche Regelung, ob und in welchem Umfang Urlaub **während der Freistellung eingebracht** wird (bei unwiderruflicher Freistellung üblich) und wie mit Resturlaub verfahren wird. - **Überstunden/Arbeitszeitkonto**: Anrechnung/Abbau oder Auszahlung, Stichtage, Saldenfeststellung. ## 5) Wettbewerbs-/Nebentätigkeit und Stellensuche - Erlaubnis zur **Stellensuche** (Vorstellungsgespräche) und ggf. Nebentätigkeit. - Klarstellung zu **Wettbewerbsverboten** (vertraglich/nachvertraglich) und Umgang mit Kundenschutz/Abwerbeverbot. ## 6) Herausgabe, Übergabe, Daten, Geheimhaltung - Rückgabe von Arbeitsmitteln, Unterlagen, Schlüsseln, Datenträgern; **Übergabeprotokoll**. - Umgang mit privaten Daten auf Firmengeräten, Löschung, Zugriffssperren. - Fortgeltung/Bestätigung von **Verschwiegenheit** und IP/Erfindungen. ## 7) Kommunikation und Zeugnis - Regelung, wie intern/extern kommuniziert wird (z. B. „einvernehmliche Formulierung“). - **Zwischen-/Endzeugnis**: Note/Leistungs- und Führungsbeurteilung ggf. als Anlage (reduziert Streit). ## 8) Abfindung / Ausgleichszahlungen (falls vereinbart) - Höhe, Fälligkeit, Steuerhinweis (ohne „Steuerberatung“), Rückzahlungsklauseln nur sehr vorsichtig. - Behandlung von Bonusansprüchen, Tantiemen, Aktien/ESOP. ## 9) Prozessvereinfachung: Erledigungs- und Ausgleichsklauseln (sehr präzise) - **Ausgleichsklausel**: welche Ansprüche sind erledigt, welche ausdrücklich ausgenommen (z. B. betriebliche Altersversorgung, bereits fällige Spesen, Ansprüche aus vorsätzlicher Schädigung). - **Erfüllungsfiktionen** (z. B. Urlaub gilt als gewährt) nur sauber formulieren. - **Schriftform/Änderungen nur schriftlich**, salvatorische Klausel (modern formuliert), Gerichtsstand nur soweit zulässig. ## 10) Sozialversicherung / Meldungen / Freistellung bei Krankheit - Klarstellung, dass Vergütung fortgezahlt wird und Meldungen ordnungsgemäß erfolgen. - Umgang mit **Arbeitsunfähigkeit** während Freistellung (meist: keine Änderung, aber klar regeln, ob Nachweispflichten fortgelten). --- # Welche Kündigungsregelung sollte gelten? Für die **Prozessvereinfachung** ist in der Praxis am klarsten: 1. **Keine „Kündigung

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